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Urteil Yogaunterricht im reinen Wohngebiet zulässig
Schlagworte
Yogaunterricht im reinen Wohngebiet zulässig
Leitsatz
Die Nutzung von einzelnen Räumen oder von Wohneinheiten zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit ist auch in einem reinen Wohngebiet zulässig, wenn die beruflich genutzte Fläche gegenüber der wohnbaulich genutzten Fläche im Gebäude eindeutig untergeordnet ist und es sich um eine häuslichen Abläufen entsprechende, „wohnartige“ Betätigung handelt.
(Leitsatz der Redaktion)
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