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Urteil Wohnwertmerkmal „rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss“


Schlagworte

Wohnwertmerkmal „rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss“

Leitsatz

Ein rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss gilt nur dann als wohnwerterhöhend im Sinne des Berliner Mietspiegels, wenn nicht nur die Fernsehprogramme ohne zusätzlichen Vertrag empfangen werden können, sondern auch die zusätzlichen Leistungen (Telefonieren oder Zugang zum Internet) ohne gesonderten Vertrag in Anspruch genommen werden können.

(Leitsatz der Redaktion)

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