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Urteil Wiederaufnahme, Form des Antrags, Rechtsanwalt
Schlagworte
Wiederaufnahme, Form des Antrags, Rechtsanwalt
Leitsatz
Auch der Antrag auf Wiederaufnahme eines Rehabilitierungsverfahrens muss mittels einer von einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden (§ 15 StrRehaG i.V.m. § 366 Abs. 2 StPO).
(Leitsatz der Redaktion)
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