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Urteil Wert der Beschwer bei Räumungsklage
Schlagworte
Wert der Beschwer bei Räumungsklage; Wohnraum auf unbestimmte Zeit; dreieinhalbfache Nettomiete
Leitsatz
Der Wert der Beschwer in einem Räumungsrechtsstreit über auf unbestimmte Zeit vermieteten Wohnraum beträgt das Dreieinhalbfache der Jahresnettomiete.
(Leitsatz der Redaktion)
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