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Urteil Videoüberwachung des eigenen Grundstücks nur bei nachprüfbarer Nichtüberwachung von Nachbargrundstücken zulässig
Schlagworte
Videoüberwachung des eigenen Grundstücks nur bei nachprüfbarer Nichtüberwachung von Nachbargrundstücken zulässig
Leitsatz
Ein Grundstückseigentümer kann bereits dann die Entfernung einer auf dem Nachbargrundstück installierten Videokamera verlangen, wenn er ernsthaft dadurch eine Überwachung befürchten muss; eine solche Befürchtung ist aufgrund konkreter, nachvollziehbarer Umstände wie beispielsweise einen eskalierenden Nachbarstreit gerechtfertigt.
(Leitsatz der Redaktion)
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