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Urteil Verwalterwahl nur mit Vergleichsangeboten
Schlagworte
Verwalterwahl nur mit Vergleichsangeboten
Leitsatz
Auch wenn die Wohnungseigentümer in der Einladung erfolglos aufgefordert werden, Alternativangebote von anderen Verwaltern beizubringen, aber gleichwohl in der Versammlung über das einzige Angebot abgestimmt wird, ohne dass die Einholung von Alternativangeboten verlangt wird, ist die Verwalterbestellung für ungültig zu erklären, weil die Wohnungseigentümer keine ausreichende Beurteilungsgrundlage hatten.
(Leitsatz der Redaktion)
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