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Urteil Verwalterabberufung aus wichtigem Grund
Schlagworte
Verwalterabberufung aus wichtigem Grund
Leitsätze
1. Auch ohne vorherige Abmahnung liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Abberufung des Verwalters in der Regel schon bei einmaliger Verletzung der Pflicht zur Führung einer korrekten Beschlusssammlung vor.
2. Entnimmt der Verwalter Vorschusszahlungen aus der Gemeinschaftskasse für sich, obwohl ihm solche nicht zustehen, stellt dies ebenfalls einen wichtigen Grund zur Abberufung dar.
(Leitsätze der Redaktion)
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