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Urteil Vertraglich beschränkte Kündigung wegen Eigenbedarfs
Schlagworte
Vertraglich beschränkte Kündigung wegen Eigenbedarfs
Leitsatz
Eine vertragliche Einschränkung des ordentlichen Kündigungsrechts auf „wichtige berechtigte Interessen“ schließt eine Eigenbedarfskündigung zwar nicht grundsätzlich aus, beschränkt sie aber auf besondere Ausnahmefälle und räumt dem Mieter einen gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen erhöhten Bestandsschutz ein.
(Leitsatz der Redaktion)
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