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Urteil Umlage der Kosten der Wärmelieferung


Schlagworte

Umlage der Kosten der Wärmelieferung, Wärmecontracting, formelle Anforderungen an Betriebskostenabrechnung, verschwiegener Vorwegabzug

Leitsätze

Die Umlage von Kosten, die durch ein nachträglich eingeführtes Wärmecontracting anfallen, setzt nachträgliche Zustimmung des Mieters oder eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag voraus.

Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung setzt voraus, dass für den Mieter erkennbar ist, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kostenanteile vorab abgesetzt worden sind.

(Leitsätze der Redaktion)

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