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Urteil Übergang grundstücksbezogener Verbindlichkeiten auf Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Wertersatz für Aufbauten auf ehemals volkseigenen Grundstücken


Schlagworte

Übergang grundstücksbezogener Verbindlichkeiten auf Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Wertersatz für Aufbauten auf ehemals volkseigenen Grundstücken

Leitsatz

Mit dem Eigentum an den Grundstücken des Bundes nach § 2 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BImAG sind die grundstücksbezogenen Verbindlichkeiten auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übergegangen.

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