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Urteil Trinkwasserpreise, Anspruch des Eigentümers auf Akteneinsicht in Kartellrechtsverfahren gegen Versorgungsbetrieb zur Vorbereitung einer Schadensersatzklage


Schlagworte

Trinkwasserpreise, Anspruch des Eigentümers auf Akteneinsicht in Kartellrechtsverfahren gegen Versorgungsbetrieb zur Vorbereitung einer Schadensersatzklage

Leitsatz

Wer ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise nicht zu befriedigendes Interesse an der Einsicht in Akten der Kartellbehörde geltend macht, kann einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein außerhalb des Anwendungsbereichs von § 29 VwVfG liegendes und im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (§ 40 VwVfG) stehendes Akteneinsichtsrecht haben. Das gilt insbesondere bei einem Kartellverfahren, das mit einer Verpflichtungszusage nach § 32b GWB geendet hat.

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