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Urteil Teilungültigkeit der Jahresabrechnung
Schlagworte
Teilungültigkeit der Jahresabrechnung
Leitsatz
Rechnerisch selbständige und abgrenzbare Teile der beschlossenen Jahresabrechnung können für sich gerichtlich angefochten werden. Werden nur teilweise Positionen in den Einzelabrechnungen für ungültig erklärt, bleibt die Gesamtabrechnung davon unberührt.
(Leitsatz der Redaktion)
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