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Urteil Streitwert für Sanierungsbeschluss
Schlagworte
Streitwert für Sanierungsbeschluss
Leitsatz
Der Streitwert einer Anfechtung eines Sanierungsbeschlusses ist maximal mit 50 % des gesamten Volumens, nicht geringer als mit dem Eigeninteresse des Anfechtungsklägers, aber begrenzt auf den fünffachen Betrag des Eigeninteresses zu bewerten. Für die Anfechtung der Beiratsentlastung sind 500 € anzusetzen.
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