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Urteil Streitwert für Klage auf Erteilung einer Untervermieterlaubnis
Schlagworte
Streitwert für Klage auf Erteilung einer Untervermieterlaubnis
Leitsatz
Die Spezialvorschrift des § 41 GKG (Jahresbetrag maßgeblich) kann nur auf dort geregelte Fälle angewandt werden, so dass der Streitwert für die Klage auf Genehmigung der Untervermietung nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der zu erwartenden Untermiete festzusetzen ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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