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Urteil Streitwert bei Anfechtung des Wirtschaftsplans
Schlagworte
Streitwert bei Anfechtung des Wirtschaftsplans
Leitsatz
Bei einer Anfechtung des Wirtschaftsplans ist der Streitwert grundsätzlich in Höhe von 50 % des Gesamtvolumens des Wirtschaftsplans festzusetzen, sofern nicht der fünffache Betrag des auf den Kläger entfallenden Wohngeldes niedriger liegt.
(Leitsatz der Redaktion)
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