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Urteil Streitigkeiten mit Nießbrauchern und Fremdnutzern keine Wohnungseigentumssachen
Schlagworte
Streitigkeiten mit Nießbrauchern und Fremdnutzern keine Wohnungseigentumssachen
Leitsatz
1. Streitigkeiten mit Nießbrauchern oder sonstigen Fremdnutzern fallen nicht unter § 43 Nr. 1 und 2 WEG.
2. Die Regelungen des § 14 Nr. 3 und 4 WEG rechtfertigen kein Vorgehen gegen Fremdnutzer.
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