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Urteil Schönheitsreparaturklausel bei Übergabe einer renovierungsbedürftigen Wohnung mit Ausgleichszahlung
Schlagworte
Schönheitsreparaturklausel bei Übergabe einer renovierungsbedürftigen Wohnung mit Ausgleichszahlung
Leitsatz
Eine Überwälzungsklausel für Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist auch bei Übergabe einer renovierungsbedürftigen Wohnung wirksam, wenn durch den vom Vermieter gewährten finanziellen Ausgleich der Höhe nach vom Mieter vorzunehmende Renovierungsarbeiten ausreichend kompensiert werden (im Anschluss an BGH - VIII ZR 185/14 -, GE 2015, 649).
(Leitsatz der Redaktion)
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