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Urteil Schadensersatzanspruch des vorkaufsberechtigten Mieters bei pflichtwidrig unterlassener Unterrichtung über bestehendes Vorkaufsrecht


Schlagworte

Schadensersatzanspruch des vorkaufsberechtigten Mieters bei pflichtwidrig unterlassener Unterrichtung über bestehendes Vorkaufsrecht; Ersatz des Differenzwertes zwischen Verkehrswert und Kaufpreis

Leitsatz

Sieht der Vermieter pflichtwidrig davon ab, den vorkaufsberechtigten Mieter über den Inhalt des mit einem Dritten über die Mietwohnung abgeschlossenen Kaufvertrags sowie über das Bestehen des Vorkaufsrechts zu unterrichten, so kann der Mieter, der infolgedessen von diesen Umständen erst nach Erfüllung des Kaufvertrags zwischen Vermieter und Drittem Kenntnis erlangt, Ersatz der Differenz von Verkehrswert und Kaufpreis (abzüglich im Falle des Erwerbs der Wohnung angefallener Kosten) verlangen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter sein Vorkaufsrecht nach Kenntniserlangung nicht ausgeübt hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04, NJW-RR 2005, 1534).

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