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Urteil Rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss
Schlagworte
Rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss; Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; verdichtete Bebauung
Leitsätze
1. Kann ein Mieter einen rückkanalfähigen Breitbandkabelanschluss nur nach Abschluss eines zusätzlichen Vertrages mit einem Dritten nutzen, liegt insoweit kein wohnwerterhöhendes Merkmal nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2013 vor.
2. Bei Lage der Wohnung im Seitenflügel oder Quergebäude und Randmaßen von 13,50 x 18,00 m eines rundherum geschlossenen Innenhofs liegt das Negativmerkmal einer verdichteten Bebauung vor.
(Leitsätze der Redaktion)
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