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Urteil Rückwirkende Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Schlagworte
Rückwirkende Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Leitsatz
Eine rückwirkende Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für noch nicht abgerechnete Wirtschaftsperioden ist zulässig, jedenfalls soweit es sich um nicht verbrauchsabhängige Bewirtschaftungskosten handelt.
(Leitsatz der Redaktion)
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