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Urteil Rückforderung von Lastenausgleich vom Rechtsnachfolger
Schlagworte
Rückforderung von Lastenausgleich vom Rechtsnachfolger
Leitsatz
§ 349 Abs. 5 Satz 2 LAG ermöglicht die Rückforderung von Lastenausgleich auch von demjenigen, der den Schadensausgleich ohne angemessene Gegenleistung (hier: aufgrund einer Schenkung) von einem anderen, bereits zur Rückzahlung verpflichteten Empfänger der Ausgleichsleistung erlangt hat.
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