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Urteil Richtige Beklagte bei der Beschlussanfechtung
Schlagworte
Richtige Beklagte bei der Beschlussanfechtung
Leitsatz
Wird in Beschlussanfechtungsstreitigkeiten fälschlich die Wohnungseigentümergemeinschaft als Beklagte bezeichnet, liegt auch in der Übergabe einer vom Amtsgericht erforderten Eigentümerliste noch nicht ein Parteiwechsel auf die übrigen Wohnungseigentümer, die richtigerweise verklagt werden müssen.
(Leitsatz der Redaktion)
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