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Urteil (Rechtsmittel-) Räumungsbeschwer
Schlagworte
(Rechtsmittel-) Räumungsbeschwer; Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit; Berufung auf Mieterschutzregelung
Leitsatz
Der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum bemisst sich nach dem 3 ½fachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt und sich deshalb die „streitige" Zeit nicht bestimmen lässt. Das gilt auch dann, wenn sich der Mieter gegenüber einer Kündigung auf eine Mieterschutzregelung (hier § 577a BGB) beruft.
(Leitsatz der Redaktion)
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