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Urteil Mieterhöhungsverlangen für eine Warmmiete
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen für eine Warmmiete
Leitsatz
Verlangt der Vermieter Zustimmung zur Erhöhung einer (gegen § 2 HeizkV verstoßenden) Bruttowarmmiete, ist die Kappungsgrenze von der fiktiven Bruttokaltmiete zu berechnen.
(Leitsatz der Redaktion)
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