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Urteil Mängelansprüche nach Ablauf der Verjährungsfrist, Mangel der Werkleistung


Schlagworte

Mängelansprüche nach Ablauf der Verjährungsfrist, Mangel der Werkleistung

Leitsatz

Der Besteller kann wegen eines Mangels der Werkleistung ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Unternehmer nach Eintritt der Verjährung der Mängelansprüche gemäß § 215 BGB geltend machen, wenn dieser Mangel bereits vor Ablauf der Verjährungsfrist in Erscheinung getreten ist und daher ein darauf gestütztes Leistungsverweigerungsrecht in nicht verjährter Zeit geltend gemacht werden konnte.

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