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Urteil Leitungswasserversicherung für Rohrbrüche innerhalb von Gebäuden haftet nicht für geplatzte Wasserleitungen auf Dachterrassen unterhalb von Holzdielen
Schlagworte
Leitungswasserversicherung für Rohrbrüche innerhalb von Gebäuden haftet nicht für geplatzte Wasserleitungen auf Dachterrassen unterhalb von Holzdielen; Außenbereichslage von Wasserleitungen
Leitsatz
Die Versicherung für Bruchschäden an Rohren innerhalb versicherter Gebäude umfasst nicht Wasserleitungen, die auf der Dachterrasse unterhalb von Holzdielen zur Bewässerung der dortigen Bepflanzung verlegt wurden.
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