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Urteil Kurze Verjährungsfrist für Rückforderung von Erschließungsbeiträgen


Schlagworte

Kurze Verjährungsfrist für Rückforderung von Erschließungsbeiträgen

Leitsatz

Mit dem Wegfall der persönlichen Beitragspflicht für alte Erschließungsanlagen durch § 15 a EBG zum 25. März 2006 begann ein Erstattungsanspruch für Vorauszahlungen von Erschließungsbeiträgen zum Jahresende zu laufen; die Verjährungsfrist endete mit Ablauf des Jahres 2010.

(Leitsatz der Redaktion)

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