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Urteil Kündigung wegen Eigenbedarfs für Wohn- und berufliche Zwecke, Begrenzung von Nutzungsabsichten durch Erhaltungsverordnung, Milieuschutz
Schlagworte
Kündigung wegen Eigenbedarfs für Wohn- und berufliche Zwecke, Begrenzung von Nutzungsabsichten durch Erhaltungsverordnung, Milieuschutz
Leitsatz
1. Der Wunsch des Vermieters, seine Wohnung nur teilweise oder gar nicht für Wohnzwecke, sondern für berufliche Zwecke zu nutzen, ist nicht geringer zu bewerten als der Bedarf zu Wohnzwecken.
2. Den Nutzungsabsichten des Eigentümers können in zulässiger Weise Grenzen durch eine Erhaltungsverordnung gesetzt sein.
(Leitsätze der Redaktion)
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