Urteil Konkludenter Vermieterwechsel
Schlagworte
Konkludenter Vermieterwechsel; Betriebskostenabrechnung; Aufschlüsselung der „Hausdienstleistungen“; Wirtschaftlichkeitsgebot
Leitsätze
1. Ist die Hausverwaltung sowohl von der Eigentümerin (GbR) als auch von der damit nicht identischen Vermieterin bevollmächtigt, und wird unter Vorlage einer Vollmacht der Eigentümerin ein Hausverwalterwechsel für das Mietobjekt unter Hinweis auf zukünftige Mietzahlungen mitgeteilt, wird die Eigentümerin zumindest konkludent Vermieterin, wenn sie der Mieter künftig als Vermieterin behandelt.
2. Werden in der Betriebskostenabrechnung aufgrund eines veränderten Leistungsverzeichnisses „Hausdienstleistungen" ohne Instandsetzungs- und Verwaltungsmaßnahmen ohne Erläuterung abgerechnet, ist die Abrechnung formell wirksam, wenn eine Erläuterung in früheren Abrechnungen enthalten war.
(Leitsätze der Redaktion)
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