Urteil Kombinationen von allgemeiner Mieterhöhung und Modernisierungsmieterhöhung
Schlagworte
Kombinationen von allgemeiner Mieterhöhung und Modernisierungsmieterhöhung
Leitsatz
Begehrt der Vermieter nach Abschluss einer Modernisierungsmaßnahme vom Mieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ohne Berücksichtigung der modernisierten Ausstattung, muss sich, wenn die Modernisierungskosten gemäß §§ 559 ff. BGB danach auf den Mieter umgelegt werden sollen, dem Mieterhöhungsschreiben nach § 558 BGB hinreichend deutlich entnehmen lassen, dass der nicht modernisierte Zustand der Wohnung der Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zugrunde gelegt wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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