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Urteil Keine Inkassokosten und vorgerichtliche Anwaltskosten für BSR


Schlagworte

Keine Inkassokosten und vorgerichtliche Anwaltskosten für BSR

Leitsatz

1. Der Kunde der BSR kommt auch ohne Mahnung in Verzug, da für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist.

2. Kosten für ein Inkassounternehmen, eine vorgerichtliche anwaltliche Mahnung und für Bonitäts- und Adressauskünfte können wegen Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden.

(Leitsätze der Redaktion)

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