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Urteil Keine Hinweispflicht des Mieters auf Einhaltung der Abrechnungsfrist
Schlagworte
Keine Hinweispflicht des Mieters auf Einhaltung der Abrechnungsfrist
Leitsatz
Den Mieter trifft grundsätzlich keine Nebenpflicht, den Vermieter auf Einhaltung der Abrechnungsfrist des § 556 BGB hinzuweisen.
(Leitsatz der Redaktion)
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