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Urteil Kein Mieterhöhungsrecht aus Förderungsvertrag mit der IBB
Schlagworte
Kein Mieterhöhungsrecht aus Förderungsvertrag mit der IBB; keine einkommensabhängige Miete
Leitsatz
Mietvertragliche Vereinbarungen, die die Höhe der Miete für preisfreien Wohnraum von den Einkommensverhältnissen des Mieters abhängig machen, sind - auch nach Beendigung einer öffentlichen Förderung - gemäß § 557 Abs. 4 BGB unwirksam.
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