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Urteil Kein Kahlschlag bei Verschattung durch Bäume, Entzug von Licht und Luft, kein Anspruch auf Baumfällgenehmigung, Beseitigungsanspruch, Zuführung unwägbarer Stoffe, ortsunübliche Grundstücksnutzung
Schlagworte
Kein Kahlschlag bei Verschattung durch Bäume, Entzug von Licht und Luft, kein Anspruch auf Baumfällgenehmigung, Beseitigungsanspruch, Zuführung unwägbarer Stoffe, ortsunübliche Grundstücksnutzung
Leitsatz
Der Entzug von Luft und Licht durch Anpflanzungen auf dem Nachbargrundstück stellt keine Einwirkung im Sinne von § 906 BGB dar.
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