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Urteil GVO-Genehmigung bei Veräußerung eines Flurstücks als Teil eines Gesamtgrundstücks


Schlagworte

GVO-Genehmigung bei Veräußerung eines Flurstücks als Teil eines Gesamtgrundstücks

Leitsätze

1. Das Grundbuchamt hat selbstständig zu prüfen, ob ein Rechtsvorgang in den Bereich des Grundstücksverkehrsgesetzes fällt, oder ob ein Befreiungstatbestand vorliegt. Dabei ist es weder berechtigt noch verpflichtet, eigene Ermittlungen anzustellen. Es hat vielmehr aufgrund der ihm vorliegenden Erkenntnisquellen zu entscheiden, ob Genehmigungsfreiheit besteht.

2. Gemäß § 1 Abs. 3 GrdstVG ist Grundstück i.S.d. Gesetzes - und damit auch des AGGrdstVG M-V - auch ein Teil eines Grundstücks. Demzufolge ist im Fall einer normierten Freigrenze bei Veräußerung eines realen Teils eines Grundstücks für die Genehmigungsbedürftigkeit die Größe des veräußerten Teils entscheidend, und nicht die des Gesamtgrundstücks.

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