Urteil Gutgläubiger lastenfreier Erwerb umfasst auch nicht eingetragene eintragungsbedürftige Dienstbarkeiten, Erlöschen von Leitungsrechten
Schlagworte
Gutgläubiger lastenfreier Erwerb umfasst auch nicht eingetragene eintragungsbedürftige Dienstbarkeiten, Erlöschen von Leitungsrechten
Leitsatz
Der gutgläubig lastenfreie Erwerb eines Miteigentumsanteils oder einer Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheit erstreckt sich auch auf nicht eingetragene, jedoch eintragungsbedürftige Dienstbarkeiten am Grundstück. Nicht gebuchte Dienstbarkeiten, welche an einzelnen Miteigentumsanteilen nicht fortbestehen können, erlöschen dann insgesamt und damit auch im Verhältnis zu den anderen Miteigentümern bzw. Wohnungs- oder Teileigentümern.
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