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Urteil Grundstücksmaklerverträge keine Fernabsatzverträge


Schlagworte

Grundstücksmaklerverträge keine Fernabsatzverträge

Leitsatz

Grundstücksmaklerverträge unterfallen grundsätzlich nicht den Regelungen über Fernabsatzverträge, weil der Maklervertrag kein selbständiger wechselseitig zu erfüllender Vertrag, sondern lediglich Dienstleistungs-Annex zu einem Vertrag ist, der planmäßig nie nur unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln und ohne eingehende Begutachtung der Ware abgeschlossen wird.

(Leitsatz der Redaktion)

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