Urteil Grenzen der Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale, Beweis durch örtliche Betriebskostenübersicht, Betriebskostenspiegel
Schlagworte
Grenzen der Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale, Beweis durch örtliche Betriebskostenübersicht, Betriebskostenspiegel
Leitsatz
1. Zur Unwirksamkeit der Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale gemäß § 138 Abs. 2 BGB.
2. Bei widerstreitendem Parteivortrag kann die durchschnittliche örtliche Betriebskostenlast vom Gericht gemäß den §§ 287, 291 ZPO auch ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens durch Heranziehung einer von der Kommune erstellten Betriebskostenübersicht (hier: Betriebskostenübersicht 2015 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt des Landes Berlin) bestimmt werden.
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