« zurück zur Suche
Urteil Gewährung rechtlichen Gehörs
Schlagworte
Gewährung rechtlichen Gehörs
Leitsätze
1. Nachdem die Revision begründet worden ist, kann ein prozessual wirksames Anerkenntnis nur noch von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt abgegeben werden (Fortführung von BGH, Anerkenntnisurteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, WM 2014, 1553 Rn. 8).
2. Besteht der Kläger nach Gewährung rechtlichen Gehörs auf einer Entscheidung, ist sein Antrag auf Erlass eines Anerkenntnisurteils wegen des Fehlens eines wirksamen Anerkenntnisses im Beschlusswege entsprechend § 335 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat