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Urteil Gesundheitliche Schädigung durch Unterbringung in DDR-Kinderheim
Schlagworte
Gesundheitliche Schädigung durch Unterbringung in DDR-Kinderheim
Leitsatz
Der bloße Heimaufenthalt bzw. die frühkindliche Trennung von der Mutter ohne Schilderung traumatischer Ereignisse begründet noch keinen entschädigungspflichtigen Angriff, insbesondere wenn die Ermittlungen belegen, dass das Personal sehr verständnisvoll und liebevoll war und dies durch Angaben weiterer Heiminsassen bestätigt wird.
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