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Urteil Gesundheitliche Schädigung durch Unterbringung in DDR-Kinderheim


Schlagworte

Gesundheitliche Schädigung durch Unterbringung in DDR-Kinderheim

Leitsatz

Der bloße Heimaufenthalt bzw. die frühkindliche Trennung von der Mutter ohne Schilderung traumatischer Ereignisse begründet noch keinen entschädigungspflichtigen Angriff, insbesondere wenn die Ermittlungen belegen, dass das Personal sehr verständnisvoll und liebevoll war und dies durch Angaben weiterer Heiminsassen bestätigt wird.

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