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Urteil Gebührenstreitwert einer Feststellungsklage des Mieters auf Mietminderung, keine Hürde der gerichtlichen Verfolgung auf ungestörte Gewährung des Mietgebrauchs durch hohe Prozesskosten
Schlagworte
Gebührenstreitwert einer Feststellungsklage des Mieters auf Mietminderung, keine Hürde der gerichtlichen Verfolgung auf ungestörte Gewährung des Mietgebrauchs durch hohe Prozesskosten
Leitsatz
Der Gebührenstreitwert einer Klage des Mieters auf Feststellung des Eintritts einer Mietminderung bzw. auf Feststellung seiner Berechtigung, ein entsprechendes Recht geltend zu machen, ist in Anwendung des § 41 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 GKG nach dem Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen.
(Leitsatz der Redaktion)
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