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Urteil Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs


Schlagworte

Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs; maßgeblicher Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung; Rechtzeitigkeit der Leistung bei Banküberweisung

Leitsätze

1. Bei der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum müssen die Kündigungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung vorliegen.

2. Für die Rechtzeitigkeit der Leistung kommt es bei einer Banküberweisung auf den Zeitpunkt der Gutschrift der Zahlung auf dem Konto des Empfängers an.

3. Für den Zeitpunkt der Leistung kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Vornahme der Überweisung durch den Schuldner, sondern auf den Zeitpunkt der Gutschrift beim Gläubiger an.

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