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Urteil Fernwärmeanschluss statt Gasetagenheizung als zu duldende Instandhaltungsmaßnahme
Schlagworte
Fernwärmeanschluss statt Gasetagenheizung als zu duldende Instandhaltungsmaßnahme
Leitsatz
Der Anschluss an eine durch Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmeversorgung anstelle einer 18 Jahre alten Gasetagenheizung ist eine vom Mieter zu duldende vorbeugende Instandhaltungsmaßnahme.
(Leitsatz der Redaktion)
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