Urteil Ermittlung der ortsüblichen Einzelvergleichsmiete auch aus nicht qualifiziertem Mietspiegel
Schlagworte
Ermittlung der ortsüblichen Einzelvergleichsmiete auch aus nicht qualifiziertem Mietspiegel; Mietspiegel als überlegenes Beweismittel; Berliner Mietspiegel; Fernheizung; moderne Heizung; Lagedifferenzierung; verfliester Arbeitsbereich; Anschluss für Geschirrspüler und Waschmaschine; abgeschliffene Dielen
Leitsätze
1. Beim Berliner Mietspiegel 2013 handelt es sich trotz der gegen die Erhebungsmethodik erhobenen wissenschaftlichen Einwände um eine taugliche Erkenntnisquelle zur Ermittlung der ortsüblichen Einzelvertragsmiete, die einem Sachverständigengutachten deutlich überlegen ist.
2. Allein ein 4-Plattenherd mit Unterschrank ohne weitere Merkmale ist kein wohnwerterhöhendes Merkmal.
3. Bei der Beheizung durch Fernwärme handelt es sich nicht um ein positives Merkmal, weil Fernwärme einer modernen Heizanlage nicht gleichzustellen ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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