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Urteil Erlöschen des Besitzrechts an öffentlich genutzter Grünfläche, unterlassene Rechtsausübung nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz


Schlagworte

Erlöschen des Besitzrechts an öffentlich genutzter Grünfläche, unterlassene Rechtsausübung nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz

Leitsatz

Das Besitzrecht nach § 9 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 VerkFlBerG erlischt, wenn der öffentliche Nutzer seine Rechte nicht bis zum 30. Juni 2007 ausgeübt hat und der Grundstückseigentümer eine Bereinigung der Rechtsverhältnisse im Sinne von § 3 VerkFlBerG ablehnt.

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