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Urteil Entschädigungspflicht für ein nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses temporär noch genutztes Bauwerk
Schlagworte
Entschädigungspflicht für ein nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses temporär noch genutztes Bauwerk
Leitsatz
Zur Entschädigungspflicht nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz für ein Bauwerk, das sich der Grundstückseigentümer nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses vorübergehend zu Ertragszwecken nutzbar machen will.
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