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Urteil Einstweilige Verfügung des Mieters gegen nicht vermietenden Eigentümer, Verpflichteter für Modernisierungsankündigung
Schlagworte
Einstweilige Verfügung des Mieters gegen nicht vermietenden Eigentümer, Verpflichteter für Modernisierungsankündigung
Leitsatz
Der Mieter kann Besitzschutz durch einstweilige Verfügung wegen fehlender Modernisierungsankündigung nur gegen seinen Vermieter verlangen, nicht gegen einen Dritten, der Modernisierungsarbeiten im Haus durchführt.
(Leitsatz der Redaktion)
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