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Urteil Einseitiger Widerruf einer vereinbarten Freistellung von der Kostenmiete
Schlagworte
Einseitiger Widerruf einer vereinbarten Freistellung von der Kostenmiete
Leitsatz
Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter die jeweils zulässige Kostenmiete zu zahlen habe, kann ein teilweiser Mietverzicht des Vermieters jedenfalls nach längerer Mietdauer einseitig widerrufen werden, da es dem Vermieter nicht zuzumuten ist, dauerhaft an die Gewährung einer freiwilligen Subvention gebunden zu sein.
(Leitsatz der Redaktion)
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