Urteil Einführung eines verbrauchsunabhängigen Grundpreises bei Trinkwasserentgelten
Schlagworte
Einführung eines verbrauchsunabhängigen Grundpreises bei Trinkwasserentgelten
Leitsatz
Ein Wasserversorgungsunternehmen, dem in seinem
Verbandsgebiet die Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung übertragen ist,
und das dabei die einem Benutzungszwang unterliegenden Anschlussnehmer auf
privatrechtlicher Grundlage versorgt, kann bei seiner Tarifgestaltung für die
Lieferung von Trinkwasser neben verbrauchsabhängigen Entgelten zugleich
verbrauchsunabhängige Grundpreise in Ansatz bringen. Es ist auch nicht unbillig
im Sinne von § 315 BGB, wenn die für Wohngrundstücke vorgesehenen Grundpreise
ohne weitere Differenzierung lediglich auf die Anzahl der Wohneinheiten
abstellen und Wohnungsleerstände unberücksichtigt lassen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?