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Urteil Eigenbedarfskündigung bei Mischmietverhältnis mit überwiegender Wohnnutzung


Schlagworte

Eigenbedarfskündigung bei Mischmietverhältnis mit überwiegender Wohnnutzung

Leitsatz

Bei einem einheitlichen Mischmietverhältnis, das wegen überwiegender Wohnnutzung als Wohnraummietverhältnis anzusehen ist, braucht sich ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf nur auf die Wohnräume zu beziehen.

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