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Urteil Eigenbedarfskündigung bei Mischmietverhältnis mit überwiegender Wohnnutzung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung bei Mischmietverhältnis mit überwiegender Wohnnutzung
Leitsatz
Bei einem einheitlichen Mischmietverhältnis, das wegen überwiegender Wohnnutzung als Wohnraummietverhältnis anzusehen ist, braucht sich ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf nur auf die Wohnräume zu beziehen.
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